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FÖRDERMITGLIEDSCHAFT
ab 01.01.2024
Fördermitgliedschaft |
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Zeitlich unbefristete Mitgliedschaft ohne Spielberechtigung. Nach vorübergehendem Wechsel in die Fördermitgliedschaft ist die Rückkehr in den vorherigen aktiven Mitgliedsstatus oder einen anderen Status möglich. Die Fördermitgliedschaft gilt jeweils nur für volle Kalenderjahre. Der Antrag auf Wechsel zum Fördermitglied ist nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Spielrecht für 3 Runden pro Jahr zum regulären Greenfeetarif oder zum Tarif „in Begleitung Mitglied“. Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Kalenderjahres. Kein Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. |
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| Jährlicher Mitgliederbeitrag | € 200,00 |
1 Beiträge sind jährlich fällig
2 Beitrag ist monatlich fällig und ausschließlich im Lastschriftverfahren möglich. 5% Bearbeitungsgebühr inkludiert.
3 Gilt für alle Eintritte nach der Mitgliederversammlung vom 19. April 2023. Der Infrastrukturbeitrag gilt für die Mitgliedschaftsform O, S und Z. Er wird von Neumitgliedern, welche direkt in die vorgenannten Mitgliedschaftsformen eintreten, einmalig erhoben. Der Infrastrukturbeitrag wird auch bei Wechsel von einer Probemitgliedschaft, Übergangsmitgliedschaft oder Businessmitgliedschaft in die Mitgliedschaftsformen O, S und Z einmalig erhoben. Der Infrastrukturbeitrag wird bei monatlicher Ratenzahlung sofort fällig und in einem Betrag separat berechnet.
Information & Beratung
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