Vermehrt erreichen uns Anfragen unseer Schweizer Mitglieder, ob für sie die Möglichkeit eines Grenzübertritts nach Deutschland zum Golf spielen besteht. In der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (Corona VO EQ) des Landes Baden-Württemberg vom 18. Januar 2021 ist festgelegt, dass Grenzübbertritte zum Einkaufen und für touristische Zwecke nicht erlaubt sind. Nach unserer Interpretation ist Golfspielen als touristischer Zweck einzuordnen. Bitte informieren Sie sich detailiert mittels angefügtem Link zum Land Baden-Württemberg Corona Verordnung
AK30 Herren übernehmen Tabellenführung
Bei unserem 2. Spiel am 21.5.22 im Golfclub Gutach Gütermann konnten wir uns steigern und haben wieder ein geschlossenes Mannschaftsergebnis abgeliefert. Der 9.-Loch Parkland-Kurs hat sich in einem ausgezeichneten Zustand präsentiert